Die Festlegung der Steigung ist eine ganz besondere, individuelle Angelegenheit. Gern beraten wir Sie im persönlichen Gespräch. Einige Anhaltspunkte geben wir Ihnen gern vorab:
Für den öffentlichen Bereich darf eine Rampe nicht steiler sein als 6%.
Im privaten Bereich darf die Rampe steiler sein, sollte jedoch nicht mehr Steigung aufweisen als 20%.